Allgemeine Geschäftsbedingungen der S&T Seed and Technology GmbH

Stand: 01.01.2019

1. Allgemeines – Geltungsbereich:

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen bei uns zur jederzeitigen Entnahme auf, sie können auch über Anforderung zugesendet werden und sind auch über die Homepage www.seedandtech.at abrufbar.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen uns und unseren Kunden als Unternehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten keine Rechtswirkung gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden,
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss:

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Weg bestellten Lieferung oder Leistung werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Eine Annahmeerklärung liegt vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
2.3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
2.4. Im Falle einer Auftragsbestätigung zählt ausschließlich die Auftragsbestätigung als Vertragsinhalt. Unklare Auftragserteilungen gehen zu Lasten des Bestellers.

3. Preise:

3.1. Die Preisangaben sind grundsätzlich freibleibend; jedenfalls gelten die am Liefertag gültigen Preise der S&T Seed and Technology GmbH. Die Preise sind grundsätzlich netto zu verstehen.
3.2. Bei Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich der Versandkosten bzw. Lieferkosten.
3.3. Sollten keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart sein, hat der Kunde binnen 5 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt des Verzuges die Geldschuld in Höhe der gesetzlichen unternehmerischen Zinssätze zu verzinsen.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu ersetzen.

4. Aufrechnungsverbot:

4.1. Der Kunde hat kein Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen der S&T Seed and Technology GmbH.
4.2. Der Kunde ist auch nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt, es sei denn, dass die Forderungen von S &T Seed and Technology anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurden.

5. Lieferfristen:

5.1. Vereinbarte Lieferfristen und Termine sind für S &T Seed and Technology unverbindlich. Werden vereinbarte Liefertermine bzw. Lieferfristen um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wenn auch diese angemessene Nachfrist verstreicht, kann der Vertragspartner durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurücktreten.
5.2. Bei unverschuldetem Lieferverzug (höhere Gewalt, unvorhergesehene Ereignisse) stehen beiden Parteien frühestens drei Monate nach vereinbarter Lieferfrist oder vereinbartem Liefertermin ein Rücktrittsrecht zu. Der Vertragspartner kann wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges in der Auftragserfüllung keine Ansprüche irgendwelcher Art ableiten bzw. geltend machen. Höhere Gewalt oder sonstige der Voraussicht und Einflussnahme durch S &T Seed and Technology oder ähnlichen Gegebenheiten aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern die Lieferzeit, ohne dass der Kunde hieraus irgendwelche Ansprüche ableiten kann.
5.3. Bei objektiver Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung ist S &T Seed and Technology über dies berechtigt, ganz oder teilweise vom Auftrag entschädigungslos zurückzutreten. Des Weiteren ist S &T Seed and Technology jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen.
5.4. Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Empfängers. Nur bei ausdrücklichem Wunsch des Kunden wird zu seinen Lasten eine Transportversicherung abgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Zustellung im Ortsverkehr nach ausschließlicher Entscheidung durch
S &T Seed and Technology, sodass bestimmte Zustelltermine nicht bestehen, es sei denn, dass ein solcher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6. Eigentumsvorbehalt:

6.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der Nebenforderungen Eigentum der S &T Seed and Technology. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren weiterzuveräußern, zu verpfänden oder auch nur sicherungshalber zu übereignen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von sämtlichen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten.
6.2. Im Falle einer gerichtlichen oder behördlichen Pfändung der Vorbehaltsware beim Vertragspartner ist dieser verpflichtet, dem Vollzugsorgan das Eigentumsrecht der S &T Seed and Technology zur Kenntnis zu bringen und uns unter Überlassung sämtlicher notwendiger Unterlagen unverzüglich zwecks Wahrung unserer Eigentumsrechte von der Verpfändung zu verständigen.
6.3. Der Vertragspartner trägt die Kosten für sämtliche Maßnahmen, welche zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners ist S &T Seed and Technology berechtigt, die Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.

7. Gewährleistung:

7.1. Wir leisten bei Mängeln der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
7.2. Eine Mängelrüge ist nur rechtzeitig, wenn diese binnen acht Tagen nach Übergabe bzw. Übernahme schriftlich erfolgt. Bei nicht rechtzeitigen Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als ordnungsgemäß und genehmigt.
7.3. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sind unverzüglich binnen drei Tagen schriftlich geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche der Kunden können nicht abgetreten werden.
7.4. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Monat ab Ablieferung der Ware.
7.5. Gebrauchte Waren: Bei gebrauchten Waren entfällt die Gewährleistung für Reklamationen, welche auf die Benützung zurückzuführen sind.

8. Haftungsbeschränkung:

8.1. Schadenersatzansprüche für Sach- und Personenschäden, aus Unmöglichkeit der Leistung oder aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen die S &T Seed and Technology ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8.2. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche des Kunden mit der Höhe der Auftragssumme begrenzt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

9.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
9.2. Im Übrigen gilt für sämtliche Rechtsgeschäfte sowohl formell als auch materiell österreichisches Recht als vereinbart.
9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
S&T Seed and Technology GmbH Geschäftssitz: Produktion und Lager:
Tel.: +43(0)676 490 2900 , Bösendorferstr. 1, 1010 Wien Grazer Str. 34, 7571 Rudersdorf E-Mail: office@seedandtech.at, www.seedandtech.at
selbst bei Kenntnis , nicht